Zession

Zession
Zes|si|on 〈f. 20Abtretung, Übertragung ● \Zession eines Anspruchs [<lat. cessio; zu cedere „nachgeben, verzichten“]

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Zes|si|on, die; -, -en [lat. cessio, zu: cessum, 2. Part. von: cedere = überlassen] (Rechtsspr.):
Übertragung eines Anspruchs [von dem bisherigen Gläubiger auf einen Dritten].

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Zession
 
[lateinisch cessio, zu cedere »überlassen«\] die, -/-en, die Abtretung.
 

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Zes|si|on, die; -, -en [lat. cessio, zu: cessum, 2. Part. von: cedere, ↑zedieren] (Rechtsspr.): Übertragung eines Anspruchs [von dem bisherigen Gläubiger auf einen Dritten]: ein Abkommen ..., das die Z. an die Regierung von nur 15 % der ... Gloria-Aktien vorgesehen hatte (NZZ 27. 8. 86, 15).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Zession — oder Cession (von lateinisch cessio) bezeichnet im österreichischen Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem übertragenden Gläubiger (Zedent) auf einen empfangenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Zession — (Cession, lat., Abtretung, Übertragung), im weitern Sinn jede Abtretung eines Rechts, z. B. auch eines solchen hinsichtlich eines Teiles des Staatsgebietes; im eigentlichen Sinne das Rechtsgeschäft, vermöge dessen ein Forderungsrecht von dem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zession — (lat.), die Abtretung einer Forderung an einen dritten (Zessionār), damit dieser sie für seine Rechnung statt des bisherigen Gläubigers (Zedenten) gegen den Schuldner geltend mache. – Zessibel, abtretbar; Zessibilität, Abtretbarkeit; zessieren,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Zession — Zes|si|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 Abtretung, Übertragung; Zession eines Anspruchs [Etym.: <lat. cessio; zu cedere; → zedieren] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Zession — ⇡ Forderungsabtretung, ⇡ Rückversicherung …   Lexikon der Economics

  • Zession — Zes|si|on die; , en <aus gleichbed. lat. cessio, vgl. ↑Cessio> Übertragung eines Anspruchs von dem bisherigen Gläubiger auf einen Dritten (Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Zession — Zes|si|on, die; , en (Übertragung eines Anspruchs von dem bisherigen Gläubiger auf einen Dritten); vgl. zedieren …   Die deutsche Rechtschreibung

  • stille Zession — stille Forderungsabtretung; Zession, die dem Schuldner nicht angezeigt wird. Üblich u.a. bei ⇡ Sicherungsabtretung an Banken. Die st.Z. birgt die Gefahr, dass der Zedent die Forderung erneut abtritt, der Schuldner in Unkenntnis der st.Z. an den… …   Lexikon der Economics

  • Forderungsabtretung — Zession, Übertragung einer Forderung von dem bisherigen Gläubiger (Zedenten) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Rechtsgrundlage: §§ 398 ff. BGB. I. Zulässigkeit:1. Grundsätzlich sind alle Forderungen abtretbar, sofern sie genügend bestimmbar… …   Lexikon der Economics

  • Cessio — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… …   Deutsch Wikipedia

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